Schieß-Ausbildungs-Center

Schieß-Ausbildungs-Center

Unsere Philosophie

Wir sind ein einzigartiger Anbieter von Ausbildungen und Trainings im Bereich Waffen, Schießen und Taktik sowie einer aufgaben- und einsatzbezogenen = Gefahrenabwehrausbildung.

Wir führen Sie ein in die sichere und situationsgerechte Waffenhandhabung und bieten Ihnen dafür ein umfangreiches Kursprogramm.
Wir ermöglichen Ihnen, Ihr vorhandenes Wissen und Können taktisch umzusetzen, zu erweitern und Ihre persönlichen Trainingsmethoden zu entwickeln.

Unser Ziel ist es, Sie so gut wie möglich auf den Umgang, das Schießen und auf mögliche Stresssituationen mit der Waffe vorzubereiten.

Verantwortlicher Ausbildungsleiter

Ausbildungsleiter Helwig FingerHelwig Finger – Kaufmann, ehemaliger Oberfeldwebel in einer Fallschirmjägereinheit (Calw/Nagold), sieben Jahre im direkten Personenschutz eines ehemaligen Bundeswirtschaftsministers. Seit 1985 selbständiger Unternehmer in der Sicherheitsbranche. Mehrfacher Teilnehmer an Deutschen- und Landesmeisterschaften im praktischen Pistolenschießen, Verfasser von sicherheitsspezifischen Publikationen (u. a.: ASW-Leitfaden für die Personenschutzausbildung).


Buch Waffenrecht

Unser Angebot

  • Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz, für Wach- und Sicherheitstätigkeit (§§ 31/34a GewO)
  • Schießnachweis gemäß DGUV 23
  • Ausbildung für WBK-Inhaber (gemäß Waffenrecht)
  • Ausbildung für Sportschützen (gemäß der jeweiligen Sportordnung und Waffengesetz)
  • Ausbildung / Training im Verteidigungsschießen (gemäß Waffengesetz)
  • Schießausbilder-Ausbildung, Kurzwaffe/Langwaffe
  • Gefahrenabwehrtraining
  • Spezialtraining – Ausland, Kurz- und Langwaffe

Unsere Laserschießkinos

werden in alle Ausbildungen (auch Waffensachkunde) als tägliches Training mit eingebaut.

Laserkino Laserkino  .  Laserkino  .  Laser


Waffen- und Schieß-Ausbildung/-Training

Alle Lehrgänge mit einem theoretischen Anteil = Recht- und Erste-Hilfe-Ausbildung!
Die Waffensachkundelehrgänge sind behördlich anerkannt!

.Laser-Übung

  • Unsere Waffensachkunde-Lehrgänge sind an die neue WaffVwV März 2012 angepasst (Info), z.B. 32 UE
    (bei uns 40 – 50 UE – Unterrichtseinheiten), besondere Ausbildung = Notwehr/Notstand,
    besondere Fertigkeit im Schießen u.a.
  • Wir möchten den Lehrgangsteinehmern eine Waffenauswahl (Zielrichtung Personenschutz) ermöglichen,
    deswegen findet die WSK-Ausbildung an 7 – 8 Kurzwaffen statt.
  • Personenschutzspezifische Übungen, täglichem Training im Laser – Übungsraum
  • zusätzlich wird ein Schwerpunkt auf die DGUV 23 (für Schusswaffen) gelegt u.a.m.

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Nr. Lehrgangsbezeichnung Dauer Kosten
S-1 Waffensachkundelehrgang gemäß § 7 WaffG
– Wach- und Sicherheitstätigkeit
Vorbereitung / Durchführung – Lang-/Kurzwaffen
Termin: auf Anfrage
Anmeldung sollte spätestens 3 Wochen vor dem Termin vorliegen.
5 Tage 750,- €
S-2 Schießleiter/-Ausbilder für Wach- und Sicherheitspersonal
– Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
5 Tage 880,- €
S-4 Schießleiter/-Ausbilder – Verteidigungsschießen
– Kurz- und Langwaffe
5 Tage 980,- €

Verteidigungsschießen

Deckblatt Lehrheft

Laserkino     Laserkino

  • gemäß Waffengesetz
  • polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag erforderlich
  • 1. AWaffV 1a §§ 22-24 (1 VO zum Waffengesetz)
  • Auszug:
    „§ 23 Zulassung zum Lehrgang (1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden, 1. die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder 2. denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen. (2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.“